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Luxus-Limousinenvermittlung in Ostwestfalen-Lippe

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Limousinen Vermittlungsagentur Miracle-Limousinen.de

 

  • 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge von Miracle-Limousinen.de / Limousinenservice-Bielefeld.de in Verbindung mit allen Teilnehmern / Kunden. Vertragspartner ist die Miracle-Limousinen.de, Inhaber Mirko Schulz, Maisfeld 8 in 32257 Bünde, Tel. 0177-8534542.

 

  • 2 Vertragsgegenstand

Die Agentur Miracle-Limousinen.de (Unternehmen My Gogofabrik UG) ist verantwortlich für die Vermittlung von  Stretchlimousinen und Party Bussen. Das bedeutet, dass wir im Sinne unserer Kunden einen Limousinenservice unserer Kooperationspartner vermitteln, bzw. die Fahrzeuge für die Personenbeförderung gemäß unserer Angebote über eine Vermittlung herstellen. Bezüglich der letztendlichen Durchführung bei der Fahrzeug Vermittlung der entsprechende Vertragspartner zuständig und allein verantwortlich. Unsere Agentur vermittelt, bzw. vermietet ausschließlich die Dienstleistung der Stretchlimousinen Mietung an Kunden, die mind. achzehn Jahre alt sind.

 

  • 3 Vertragsschluss
  1.  Durch die verbindliche Buchung über unser Buchungsformular nach Angebot kommt der entsprechende Mietvertrag mit dem Kunden zu Stande. Sobald die Buchungsbestätigung übersendet wird ist die Vereinbarung bezüglich der Fahrzeug Buchung gemäß der Inhalte des vorangegangenen Angebotes rechtswirksam. Nach dem absenden des Buchungsformulars ist die Buchung sofort bindend und kostenpflichtig.Sofern bei der Angabe im Buchungsformular Differenzen in Bezug auf das vorangegangene Angebot vorhanden sein in Punkto Service, Preisgestaltung oder Fahrzeug, kann durch die Miracle-Limousinen.de Agentur entschieden werden, ob dieser akzeptiert und gegenbestätigt wird oder nicht. Weiterhin ist zu erwähnen, dass im Zuge der Buchung unsere AGB´s akzeptiert sind und somit auch gelten. Unsere Vermittlungsagentur behält sich weiterhin das Recht vor, den Preis und Service für das gebuchte Fahrzeug gemäß Angebot per Email, Whats App oder SMS anzupassen und zu vermieten. Nicht ernst gemeinte Buchungen, die mit falschen Angaben getätigt werden gehen direkt an unseren Anwalt und werden unter Berücksichtigung aller Kosten zur Anzeige gebracht. Es besteht weiterhin kein Recht auf kostenlose Stornierung seitens der Kunden.
  2. Sobald die verbindliche Buchung, bzw. Buchungsformular übermittelt wurde, erhält der Kunde eine schriftliche Gegenbestätigung. In der Bestätigung sind alle inhaltlich wichtigen Punkte in Bezug auf den Dienstleistungsvertrag zusammengefasst.
  3. Weiterhin kann der Kunden auch durch eine Antwort auf unser Angebot per Mail eine Buchung aktivieren, bzw. per Mail Antwort eine rechtsverbindliche Buchung bestätigen. Diese ist genau so zu werten wie ein eingehendes Buchungsformular. Durch das Versenden des Buchungsformulars ist die Buchung rechtswirksam und kostenpflichtig. In dem Zuge gelten die AGB´s und alle Kosten für die Inanspruchnahme des Mietfahrzeuges sind fällig. Grundlage für das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages ist immer ein vorangegangenes Angebot, bzw. ein abgestimmter Preis. Vom Kunden willkürlich eingetragene Preise im Buchungsformular werden von unserer Agentur nicht akzeptiert.
  4. Sollte der Kunde zustimmen, dass ein Termin verschoben wird, verzichtet er auf das Recht der Stornierungsfristen. Somit fallen bei der Stornierung 100% des vereinbarten Betrags an. Dies gilt auch, wenn der Kunde den verschobenen Termin über das Buchungsformular getätigt hat.
  5. Jeder Kunde erhält ein Angebot von einer Zeitdauer ab 1 Std. plus den Zusatzkosten für jede weitere halbe Stunde. Es obliegt jedem Kunden die Strecke vorab zu berechnen und die ausgerechnete Fahrtzeit bei der Buchung anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass die Zeit mit ca. 30 min. vorsorglich aufaddiert werden sollte, da die Stretchlimousinen langsame fahren als vergleichsweise PKW´s etc.!
  • 4 Ersatzfahrzeug
  1. Bei einem Ausfall des gemieteten Fahrzeuges (durch Unfall, Wetter, Betriebliche Gründe, Verkehrslage, etc.) ist Miracle-Limousinen.de dazu berechtigt das eigentlich gebuchte Fahrzeug gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug zu ersetzen. Sollte dies jedoch aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein erfolgt eine Preisanpassung. Die Preise diesbezüglich finden Sie hier.
  2. Sofern ein gemietetes Fahrzeug ausfällt ist Miracle-Limousinen.de dazu berechtigt die gewünschte Zeit +/- 30 Minuten zu verschieben. Dies wird dem Kunden unverzüglich nach der Neuplanung mitgeteilt.
  3. Sofern ein Fahrzeug und Fahrer ausfällt und Miracle-Limousinen.de keine Möglichkeiten hat ein Ersatzfahrzeug und Fahrer zur gebuchten Mietzeit zu stellen, wird Miracle-Limousinen.de versuchen alternative Stretchlimousinen und Fahrer zu anderen Zeiten anzubieten.
  • 5 Preise / Rechnungsstellung
  1. Alle dargestellten Preise auf unserer Webseite sind unverbindlich. Die tatsächliche Preisgestaltung für die Mietung von Fahrzeugen richtet sich nach nach Umfang, Service, Aufwand, Mietzeit und Entfernung. Den finalen Preis teilen wir Ihnen im Zuge des Angebotes vor Durchführung der Fahr-Dienstleistung mit. Dieser ist dann gültig für 3 Tage. Weiterhin wird bei der Rechnungsstellung eine Differenzierung zwischen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und Unternehmer i.S.v. § 14 BGB vorgenommen.
  2. Bei Auftraggebern, die gewerblich einzustufen sind (§ 14 BGB) erfolgt die Rechnungsstellung direkt zwischen dem Auftraggeber und Miracle-Limousinen.de  gem. § 19 Abs. 2 UStG. Die Berechnung erfolgt dann somit zzgl. MwSt. Weiterhin kann die Abrechnung am Tag der Fahrt mit dem Fahrer abgerechnet werden.
    In dem Zuge werden in der Regel die Rechnungen per Mail an den Kunden verschickt, welche dann direkt nach Eingang der Rechnung ohne Abzug vom Kunden zu bezahlen sind. Weiterhin gerät der Kunde gem. § 286 III spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung in Zahlungsverzug (ohne dass es einer Mahnung bedarf). Zudem gilt lt. § 288 II BGB der gesetzliche Verzugszinssatz i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
  3. Bei Auftraggebern i.S.v. § 13 BGB, wird die Miracle-Limousinen.de Agentur lediglich als Vermittler von Verträgen tätig. Somit stellt die Vermittlungsagentur gegenüber diesen Kunden / Auftraggebern keine Rechnung aus. Somit ist in diesem Fall das Limousinen Unternehmen für die Rechnungslegung zuständig. Die Agentur Miracle-Limousinen.de rechnet in dem Zuge direkt mit der Limousinen Firma ab, nachdem diese nach Erbringung der Dienstleistung eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt hat.
  4. Der Kunde (§ 13, § 14 BGB) darf weiterhin nur mit unstrittigen festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  5. Weiterhin muss der Kunde im Vorwege gegenüber der Vermittlungsagentur äußern, ob er als Unternehmer / gewerblicher Verbraucher oder als Privatperson / Privat- Verbraucher abrechnet.
  • 6 Stornierung
  1. Der Auftraggeber hat das Recht den vereinbarten Vermittlungsvertrag schriftlich wieder zu stornieren. Diese Stornierung ist jedoch kostenpflichtig. Diesbezüglich gilt folgende unten genannte Staffel. Die Stornierung ist bis zum dem 30. Tag vor dem gebuchten Beförderungs-Fahrtermin kostenfrei. Danach müssen die Mietkosten gemäß folgender Sätze anteilig vom Kunden bezahlt werden:30% des gesamten Betrages bis zum 22.ten Tag vor der Fahrt
    50% bei zwischen 21 und 15 Tagen vor der Fahrt
    85% bei zwischen 14 und 8 Tagen vor der Fahrt
    100% bei zwischen 7 und 0 Tagen vor der Fahrt an Tagen wie Silvester, Weihnachten und den Weihnachtstagen (25. und 25.12.) hat das Limousinen Unternehmen einen Anspruch auf die volle Stornierungsgebühr von 100 %.Storniert der Kunde / Auftragnehmer das Fahrzeug an normalen Tagen in den genannten Zeiträumen, hat das Limousinen Unternehmen somit einen Anspruch auf die Bezahlung des Beförderungspreises gemäß der genannten Sätze. Sofern der Kunde / Auftragsnehmer vorab überwiesen haben sollte, ist die Anzahlung demnach von dem anfallenden Stornierungsbetrag abzuziehen, bzw. zu verrechnen.
    Stornierungsgründe wie z.B.:  Todesfälle in Familienkreis, Krankheit, Unfall, Absagen durch Veranstalter, höhere Gewalt oder ähnliches gelten nicht als Gründe, die von den Stornierungskosten befreien. Diese fallen gemäß der Staffelungen trotzdem an.
  2. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich per Mailantwort auf die vorangegangene Buchungsbestätigung vorgenommen werden. Sollte die Buchungsbestätigung nicht mehr vorliegen, kann diese bei uns neu angefordert werden. Nur durch eine schriftliche Gegenbestätigung durch unsere Agentur ist die Stornierung wirksam, daher ist es Angelegenheit des Kunden dafür zu sorgen, dass die schriftliche Stornierung auch in der Agentur ankommt.
  3. Sollte das Beförderungsunternehmen im Falle einer Stornierung eine Fahrt-Terminverschiebung, bzw. Verlegung akzeptieren, entfallen die Stornierungsfristen. Sollte der neue Termin nochmal abgesagt werden, ist der komplette Betrag vom Kunden an das Limousinen Unternehmen zu bezahlen. Im Falle einer Absage durch das Beförderungsunternehmen muss ein neuer Termin zwischen Kunden und Unternehmen definiert werden, ansonsten fallen 100% des vereinbarten Betrages an. Sollte das Beförderungsunternehmen aus Kulanz eine Verschiebung auf eine befristetet Zeit akzeptieren, muss der Kunde mit Bezahlung des vollen Betrages in Vorleistung treten. Der Kunde kann dann den gesamten bezahlten Betrag durch eine neue Fahrt verrechnen lassen. Sollte die Fahrt innerhalb dieser befristeten Zeit nicht nachgeholt werden können muss das Beförderungsunternehmen den gesamten Betrag erstatten.
  • 7 Haftung bei Beschädigungen und Verschmutzung am Fahrzeug
  1. Grobe Verschmutzungen, Beschädigungen oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowohl im Innen als auch Außenbereich des Fahrzeuges durch den Mieter oder dazugehörige Personen müssen vom Mieter übernommen werden und werden diesem vom Personenbeförderungsunternehmen in Rechnung gestellt. In den Personenbeförderungsfahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot und Verbot in Bezug auf Drogenkonsum. Missachtung wird unter Umständen zur Anzeige gebracht. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  2. Beispiele in Bezug auf 7 Punkt 1: Schwer zu entfernendes Material, entstandene Flecken, Kratzer oder Dellen am Lack des Fahrzeuges, Beseitigung von Erbrochenem (Kosten von mind. 500 Euro für Reinigung), Brandlöcher, Brandflecken, Schäden an Armaturen durch Schuhabdrücke etc.
  • 8 Haftungsausschluss
    Das beauftragt Beförderungsunternehmen übernimmt keine Haftung für eine Verlängerung der Mietzeit durch verkehrsbedingte Probleme wie Stau oder andere Ereignisse, Unfälle, Autopannen, durch Kunden verschuldete Verletzungen, Unwetter etc.
    Weiterhin ist darauf zu achten, dass Wertsachen (Portemonnaie, Schmuck etc.) nicht im Fahrzeug gelassen, bzw. vergessen werden. Die Fahrer der Beförderungsunternehmen fahren in dem Fall nicht nochmal zurück, um diese wieder zu bringen. Vergessene Wertsachsen etc. müssen in dem Personenbeförderungsunternehmen in den regulären Öffnungszeiten wieder abgeholt werden.
    Zudem wird bei Ausfällen von Fahrzeugen von Miracle-Limousinen.de keine Haftung übernommen, außer der Ausfall ist grobe Fahrlässigkeit durch Miracle-Limousinen.de zurückzuführen.

 

  • 9 Kündigung, Widerruf: Der Kunde hat gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht zum Widerruf des Vermittlungsvertrages. Daher ist eine Kündigung des Vermittlungsvertrages nicht möglich

 

  • 10 Zusatzleistungen

Alle während der Personenbeförderungsfahrt entstehenden Zusatzkosten, wie z.B. Kosten für die Fahrtzeitverlängerung oder dem Kauf von weiteren Getränken, die nicht in der Buchung enthalten sind, werden direkt bei dem Fahrer entrichtet. Sollte im Vorwege mit der Agentur eine andere Vereinbarung getroffen worden sein ist natürlich diese gültig.

Eine Anbringung von Hochzeitsschmuck oder Dekorationsmaterialien darf nur nach einer ausdrücklichen Genehmigung des Personenbeförderungsunternehmens erfolgen. Die Besorgung und Anbringung darf dann durch den Kunden vorgenommen werden. Es ist jedoch sicher zu stellen, dass die Entfernung der Utensilien nach der Fahrt ohne Probleme und ohne Rückstände möglich ist. Dies gilt ohne Ausnahmen. Die Zeit für die Anbringung und Entfernung wird immer in den gebuchten Zeitraum eingerechnet. Sollte in dem Zuge das Zeitfenster für die Anbringung und Entfernung überschritten werden, behält das Personenbeförderungsunternehmen eine Rechnungsstellung für die Zeit Überschreitung vor.

  • 11 Rechte und Pflichten der zu befördernden Personen

Vor Beginn der Personenbeförderung in dem gemieteten Fahrzeug müssen sich die zu befördernden Personen auf Nachfrage des Fahrers / Chauffeurs mit ihrem Personalausweis ausweisen. Dies gilt insbesondere auch für den Auftraggeber. Sollte dieser nicht anwesend sein muss ein anderer volljähriger Gast schriftlich die Personenbeförderung gemäß der Richtlinien  des Personenbeförderungsunternehmens akzeptieren. Gerade in Bezug auf den Konsum alkoholischer Getränke muss der Fahrer bei entsprechendem Verdacht jederzeit durch das Vorzeigen des Personalausweises sicherstellen können, dass alle Fahrgäste das dafür gesetzlich erforderliche Alter haben.

Es besteht während der gesamten Fahrt in Personenbeförderungsfahrzeugen gemäß Straßenverkehrsordnung die Anschnallpflicht. Weiterhin kann der für die Personenbeförderung berechtigte Fahrer, Personen von der Beförderung auszuschließen, wenn sich dies nicht an die Regeln, bzw. Anweisungen des Fahrers halten oder Gegenstände mitführen, die eine Gefahr für die Sicherheit im Fahrzeug und Verkehr darstellen.

 

  • 12 Weiteres zu Gewährleistung und Haftung

Miracle-Limousinen.de haftet nicht für Schäden, die durch den Verzug einer Beförderung, bzw. Ausfall von Personenfahrzeugen entstanden sind, sofern dieser durch Umstände entstanden ist, die unter Berücksichtigung größter Sorgfalt unvermeidbar gewesen wären (Ausfall / Verspätung durch Pannen, Baustellen, Stau, Unfälle, Wildunfälle, Witterungsprobleme).

Sollten gemietete Fahrzeuge aus Gründen wie Pannen, Reparaturen oder anderen Gründen nicht einsatzbereit sein ist Miracle-Limousinen.de bestrebt entsprechend alternative Personenbeförderungsfahrzeuge zu organisieren, die gleichwertig sind. Dies kann auch in Kombination mit Kooperationspartnern geschehen. Sollten alternative Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen oder alternative Fahrtermin für Kunden nicht akzeptabel sein, kann seitens der Kunden eine kostenfreie Stornierung vorgenommen werden. Bereits geleistete (An)-Zahlungen werden in dem Zuge binnen spätestens 7 Tagen von Miracle-Limousinen.de zurücküberwiesen. Eine Schadenersatzforderung seitens Kunden an Miracle-Limousinen.de ist auch in dem genannten Fall jedoch ausgeschlossen.

  • 13 Verspätungen

Ein pünktliche Abfahrt des Personenbeförderungsdienstes / Fahrzeug muss durch den Auftraggeber und die zu befördernden Personen sicher gestellt sein. Daher übernimmt der Personenbeförderer keine Verantwortung in Bezug auf Verspätungen, die zu Lasten des Kunden gehen. Somit hat der Kunde, bzw. Besteller eine Verspätung des Eintreffens am Zielort selbst zu verschulden wodurch von Personenbeförderungsdienstleister keine Verantwortung für die Verspätung übernommen werden kann.

Im Zuge der Buchung und Auftragsbestätigung ist eine exakte Angabe des Abholortes und Zielortes angegeben. Die entsprechenden Zeiten der Abholung müssen seitens des Kunden eingehalten werden, damit die Dienstleistung und Ablauf der Fahrdienstleistung auch komplikationslos stattfinden kann. Weiterhin ist der Kunde angehalten die Vermittlungsagentur für den Fahrdienst über außerordentlich Straßenführungen oder Verhältnisse in Kenntnis zu setzen, damit eine entsprechende Kalkulation der Zeit vorgenommen werden kann und andererseits dem Fahrer die Entscheidung zu überlassen, ob die angegebenen Ort angefahren werden können. Sollte ein Anfahren der definierten Ort aufgrund nicht akzeptabler Straßen Gegebenheiten nicht möglich sein, wird automatisch vom Kunden und den zu befördernden Personen der nächstgelegene Ort / Haltestelle (nach Wahl des Fahrers) akzeptiert, an dem der Fahrer dann hält.

Weiterhin werden dem Kunden, bzw. Besteller Kosten in Rechnung gestellt, die aufgrund von Verzögerungen durch ungenaue Orts- und Zeitangaben seitens Kunden entstehen, sofern diese über den gebuchten Zeitraum hinausgehen. Weiterhin sollte von Kunden ein Toleranz Zeitfenster von mind. 30 min. +/- angegeben werden, um ev. Verspätungen am Abholtag abzufedern. Ein Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag ist bei einer Verspätung oder einem zu früh erscheinen in dem Zeitfenster jedoch nicht möglich.

Im Falle von nicht planbaren Verspätungen durch Baustellen, Umleitungen, Stau oder weiteren unvorhersehbaren Ereignissen, entbindet den Kunden nicht vom geschlossenen Dienstleistungsvertrag und gewährleistet auch keinen Preisnachlass.

  • 14 Sondervereinbarungen

Aufgrund hoher Temperaturen im Sommer kann es vorkommen, dass die Klimakühlung im Fahrzeug nicht ausreicht um angenehme Temperaturen herzustellen. Dies wird im Zuge der Buchung automatisch vom Kunden akzeptiert. Daher ist ein Recht auf Minderung in diesem Fall nicht möglich.

Weiterhin erfolgt keine Minderung bei folgenden Sachverhalten:

  • Im Falle eines Ausfallen von technischen Geräten wie Musikanlage wird diese ausgetauscht
  • Die Kühlung von Getränken kann bei einer hohen Anzahl ebenfalls ausfallen, dadurch kann der Preis für die Beförderungsdienstleistung nicht gemindert werden
  • Ab einer Fahrzeit von 1,5 – 2 Stunden muss der Motor der Fahrzeuge wieder abkühlen, dazu werden vom Fahrer kurze Stops eingelegt. Dies ist vom Kunden zu akzeptieren
  • Die Vermittlungsagentur behält sich vor ein Fahrzeug gemäß der angegebenen Personenzahl der gleichen Kategorie zu wählen welche für die Personenzahl passt
  • Die Angebote an Kunden beziehen sich auf eine Stunde Mindestbuchungszeit plus weitere Kosten für jede weitere angefangene halbe Stunde. Darauf bezogen ist es die Aufgabe des Kunden die Streckendauer (Start – Zieladresse) zu ermitteln (durch Apps oder Maps) und bei der Mietung von Stretchlimousinen 30 min. dazu zu rechnen (bei Partybussen 45 min.). Die Fahrzeuge sind vergleichsweise langsamer als normal PKW´s, daher kommt man auf diese Weise auf einen realistischen Fahrtzeit Wert. Die Miracle-Limousinen.de Agentur führt eine Überprüfung durch. Sollte die Fahrtzeit falsch kalkuliert worden sein, wird ein entsprechender Hinweis bei der Bestätigung gegeben. Sollte der Kunde die Anpassung nicht akzeptieren behält sich die Miracle-Limousinen.de Vermittlungsagentur vor einen pauschalen Satz von 50 Euro brutto aufzurechnen.
  • 15 Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen an Dritte

Die Personenbeförderung Vermittlungsagentur vermittelt eingehende Aufträge bei entsprechender Fahrzeugauslastung nach dem Einverständnis der Kunden mit Weitergabe der Kunden Daten an geprüfte Personenbeförderungsunternehmen in Form einer unverbindlichen Anfrage weiter. Darauf bezogen entscheidet der Kunde dann, ob er das Angebot des Partner-Unternehmens in Bezug auf die gestellte Anfrage annimmt und ein Dienstleistungsvertragsverhältnis eingeht. In diesem Fall besteht keine vertragliche Bindung zur Miracle-Limousinen.de Agentur.

  • 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten von Kunden werden nur für den Zweck der reibungslosen Abwicklung des Personenbeförderungsverhältnisses aufgenommen und verarbeitet. Zu den personenbezogenen Daten zählen Name des Kunden, Kontaktdaten und die Abholadresse und Zieladresse. Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beachtet.

 

  • 17 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag mit den einhergehenden gesamtheitlichen Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der BRD. Als Gerichtsstand wird in den Fällen, in den der Kunde ein Kaufmann ist, Bünde vereinbart. Sollten einige oder mehrere Klauseln dieser AGB´s ungültig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Bei Rückfragen sind wir jederzeit erreichbar.

''Tel.: 069 - 971 972 904''

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